Zivilrecht

Im Zivilrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Abwehr unberechtigter Forderungen. Ob Streitigkeiten aus Verträgen, Schadensersatzansprüche oder andere rechtliche Auseinandersetzungen – ich stehe Ihnen mit einer klaren rechtlichen Einschätzung und einer konsequenten Interessenvertretung zur Seite. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine verständliche Beratung und Lösungsvorschläge, die nicht nur rechtlich und wirtschaftlich überzeugen, sondern auch der jeweiligen, zum Teil emotional sehr angespannten, Situation gerecht werden.

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Wie komme ich aus dem Coaching-Vertrag raus?

Online-Coachingverträge fallen zum Teil in den Awendungsbereich des FernUSG. Sie können daher bei fehlender Zulassung des Coachings als Lehrgang nichtig sein!

Kein Biss - trotzdem Schmerzensgeld?

Ein Chihuahua rennt auf eine Spaziergängerin zu. Sie erschrickt, stürzt und bricht sich die Schulter. Das OLG Nürnberg sprach ihr am 13.02.2026 1.500 € Schmerzensgeld zu. Denn: Auch ohne Biss oder direkten Körperkontakt kann ein Hundehalter haften.

Aber mein Hund war doch angeleint und hat "nichts" gemacht?

Ein angeleinter Hund schnupperte am Bein einer Person und bellte dann. Die Person erschreckte sich und verdrehte sich dabei das Knie. Das OLG Braunschweig sprach im Jahr 2015 ein Schmerzensgeld von 300 € zu.

Der Autovermieter ist in der Beweispflicht!

Häufig stellen Autovermieter an Ihre Kundinnen nach der Miete Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Schädigung. Der Nachweis, dass SIe den Schaden verursacht haben, gelingt selten!

good to know!

Rechtsanwalt Lukas Lohmann Kontakt
FAQ

Fragen im Zivilrecht

  • Was kostet ein Anwalt für Zivilrecht?

    Anwälte können grundsätzlich nach drei verschiedenen Modellen abrechnen:

    • auf Stundenbasis; Sie bezahlen eine vereinbarte Summe pro Arbeitsstunde
    • Pauschalhonorar; Sie bezahlen ein pauschales Honorar für einen bestimmten Fall
    • Nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz); Wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, rechnet der Rechtsanwalt nach dem RVG ab. Die Kosten des Anwalts bestimmen sich in zivilrechtlichen Verfahren insofern nach dem „Wert“ des Streites und dem Umfang seiner Tätigkeit. Ich rechne Ihnen das gerne anhand Ihres individuellen Falles vor; sprechen Sie mich einfach darauf an.
  • Wer trägt die Anwaltskosten bei einem Zivilrechtsstreit?

    Das kommt ganz darauf an.

    Im außergerichtlichen Verfahren müssen Sie grundsätzlich zunächst selbst die Kosten bezahlen. In vielen Konstellationen sind aber die Anwaltskosten, die Sie an Ihren Anwalt bezahlen müssen, Teil des Schadens, den Sie von Ihrem Gegner verlangen können. Beispielsweise wenn sich der Gegner mit der streitgegenständlichen Zahlung, die Sie verlangen, in Verzug befindet oder (im Lichte der deliktischen Haftung) der Gegner Sie geschädigt hat und die Einschaltung eines Anwalts zur Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruchs erforderlich war.

    Nach einem Urteil des BGH (08.11.1994 – VI ZR 3/94) ist die Einschaltung beispielsweise nicht erforderlich, wenn die Haftung dem Grunde und der Höhe nach derart klar ist, dass aus der Sicht des Geschädigten kein Anlass zu Zweifeln an der Ersatzpflicht [und dessen Umfang] besteht. Dies soll nicht gelten, wenn der Geschädigte zur Geltendmachung aus besonderen Gründen, wie dem Mangel an geschäftlicher Gewandtheit, nicht in der Lage ist. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu mir auf und ich berate Sie hinsichtlich der Frage, ob die Anwaltskosten in Ihrem Rechtsstreit von der Gegenseite zu tragen sind oder nicht.

    Im gerichtlichen Verfahren bestimmt das entscheidende Gericht nach den §§ 91 ff. ZPO, wer die gerichtlichen Kosten – dazu zählen auch die Kosten der Anwälte für das gerichtliche Verfahren – zu welchem Teil zu tragen hat. Im Falle des Obsiegens im Rechtsstreit, muss grundsätzlich die Gegenseite die Kosten bezahlen. Bei teilweisem Obsiegen wird das Gericht im Regelfall die gerichtlichen Kosten verhältnismäßig verteilen. Wenn Sie also 5.000 € einklagen und das Gericht spricht Ihnen 2.500 € per Urteil zu, dann werden Sie regelmäßig die Hälfte der gesamten gerichtlichen Kosten tragen müssen.

  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt für Zivilrecht?

    Die anwaltliche Erstberatung kostet für Verbraucher nach § 34 RVG maximal 190 € netto. Dies ist unabhängig vom Rechtsgebiet, gilt also auch für zivilrechtliche Angelegenheiten. Diese Summe stellt den Betrag dar, den der Anwalt maximal von Ihnen für die Erstberatung verlangen darf, je nach zeitlichem Aufwand ist daher ein geringerer Betrag anzusetzen.

  • Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

    Das muss im Einzelnen anhand Ihres Versicherungsvertrages geklärt werden. Viele Rechtsschutzversicherungen bieten Vertragsbausteine wie „Privat-Rechtsschutz“ an. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung den Fall decken wird, melden Sie sich gerne unverbindlich bei mir. Ich übernehme gerne den Kontakt mit Ihrer Versicherung und prüfe mit Ihnen, ob eventuell auch im Falle einer fehlenden Deckung ein rechtliches Einschreiten (wirtschaftlich) sinnvoll erscheint.

  • Brauche ich für einen Zivilrechtsstreit einen Anwalt?

    Vor den Amtsgerichten, dies ist bis zu einem Streitwert von 10.000 € regelmäßig die erste Instanz in einem zivilrechtlichen Verfahren, brauchen Sie keinen Anwalt, um Ihr Anliegen gerichtlich geltend zu machen.

    Beim Landgericht und dem Oberlandesgericht hingegen schreibt § 78 Abs. 1 ZPO vor, dass Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen müssen.

    Zum Landgericht müssen Sie in der ersten Instanz Klage erheben, wenn der Streitwert höher als 10.000 € ist. Ansonsten gelangen Sie nur durch die Einlegung von Berufung oder Revision an das Landgericht bzw. Oberlandesgericht.

    Gewisse Streitigkeiten (§ 23 Nr. 2 GVG), beispielsweise solche über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum, sind streitwertunabhängig (also auch bei einem höheren Streitwert als 10.000 €) beim Amtsgericht anhängig zu machen.

  • Wann verjähren Ansprüche im Zivilrecht?

    Regelmäßig verjähren Ansprüche innerhalb drei Jahren am Ende des Jahres, in dem diese entstanden sind und der Gläubiger Kenntnis vom Anspruch und der Person des Schuldners hat. Davon gibt es aber natürlich Ausnahmen:

    Etwas anderes gilt beispielsweise bei Schadensersatzansprüchen, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen. Diese verjähren 30 Jahre nach dem Schaden auslösenden Ereignis, also der Prügelei, dem Missbrauch oder anderweitigen vorsätzlichen Übergriff auf eines der benannten Rechtsgüter.

    Auch anders geregelt ist es im Falle von Ansprüchen auf Verfügung an einem Grundstück, also beispielsweise Anspruch auf Übertragung an einem Grundstück, nachdem Sie einen Kaufvertrag über das Grundstück geschlossen haben. Diese Ansprüche verjähren innerhalb von 10 Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Dies gilt ebenfalls für die Ansprüche auf die Gegenleistung, also beispielsweise die Kaufpreiszahlung, aus jenem Vertrag.

    Es gibt weitere Ansprüche, für die es abweichende Regelungen gibt; Sie finden diese in den §§ 195 ff. BGB.

  • Welche Streitigkeiten fallen unter Zivilrecht? Was macht ein Anwalt für Zivilrecht?

    In der juristischen Fachliteratur wird das Zivilrecht auf verschiedene Arten definiert. Es wird beispielsweise beschrieben als derjenige Teil der Rechtsordnung, der die Rechtsbeziehung zwischen gleichgeordneten Mitgliedern der Gesellschaft regelt. Also zwischen Ihnen und beispielsweise Ihrem Nachbarn, Ihrer Handwerkerin, Ihrem Arbeitgeber, oder Ihrer Partnerin. Außer sie arbeitet in einem staatlichen Aufgabenkreis, also beispielsweise bei der Agentur für Arbeit oder als Polizistin, und wird in dieser Rolle Ihnen gegenüber tätig. Dann hat diese Rechtsbeziehung sowohl eine zivilrechtliche als auch eine öffentlich-rechtliche Komponente.

    Das Zivilrecht ist also sehr weit. Ein Anwalt für Zivilrecht betreut Sie bei den alltäglichen Problemen. Beispielsweise bei der Geltendmachung des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss oder einem Fahrradunfall, bei der Abwehr von unberechtigten Inanspruchnahmen durch zwielichtige Autovermietungen, fragwürdige (Business-)Coaches oder Inkassobüros. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Anspruch als „Zivilrecht“ einzuordnen ist, so nehmen Sie gerne unverbindlich und kostenlos mit mir Kontakt auf.