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Arbeitsrecht
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht betreue ich aus Überzeugung ausschließlich Arbeitnehmende. Durch meine Tätigkeit bei der DGB Rechtsschutz GmbH habe ich Einblicke in die tariflichen und gewerkschaftlichen Abläufe und kann so Ihre Situation mit Hintergrundwissen einschätzen. Im Jahr 2024 absolvierte ich bereits den Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht und bilde mich laufend durch meine intensive Praxis und mittels Lehrveranstaltungen fort.
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Sozialrecht
Als Rechtsanwalt für Sozialrecht betreue ich Menschen, die in Konflikt mit Sozialversicherungsträgern geraten und sich der bürokratischen Maschinerie ebenjener ausgeliefert sehen. Ich bringe mit Ihnen gemeinsam Ordnung in Ihre Situation und setze Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft, der Agentur für Arbeit oder anderen staatlichen Institutionen durch.
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Zivilrecht
Im Zivilrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Abwehr unberechtigter Forderungen. Ob Streitigkeiten aus Verträgen, Schadensersatzansprüche oder andere rechtliche Auseinandersetzungen – ich stehe Ihnen mit einer klaren rechtlichen Einschätzung und einer konsequenten Interessenvertretung zur Seite. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine verständliche Beratung und Lösungsvorschläge, die nicht nur rechtlich und wirtschaftlich überzeugen, sondern auch der jeweiligen, zum Teil emotional sehr angespannten, Situation gerecht werden.

Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.
FAQ
Häufige Fragen
Ist die erste Kontaktaufnahme kostenlos und unverbindlich?
Ja, die Kontaktaufnahme über mein Kontaktformular, per E-Mail oder über meine Telefonnummer ist stets kostenlos. Sobald Sie mich mit der Bearbeitung Ihres Falles beauftragen, beginnt die Kostenpflicht für Sie. Ich kläre meine Mandanten über diesen Schritt stets im Vorfeld auf. Sie werden also, bevor Kosten entstehen, nochmal informiert und können zu diesem Zeitpunkt (ohne etwas zahlen zu müssen) von einer Zusammenarbeit Abstand nehmen.
Kann ich auch ohne Rechtsschutzversicherung einen Anwalt beauftragen?
Ja, das ist kein Problem. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind oder Ihr Fall nicht von Ihrer Versicherung abgedeckt wird, stellt sich natürlich die Frage nach dem Kostenrisiko. Dieses Kostenrisiko hängt an vielen Aspekten und eine Verallgemeinerung verbietet sich. Das Rechtsgebiet, die Historie des Falles, die voraussichtliche Liquidität der Gegenseite und weitere Faktoren beeinflussen die Abwägung, ob die Einschaltung eines Anwalts wirtschaftlich sinnvoll ist.
Zögern Sie nicht, mich unverbindlich zu kontaktieren, um gemeinsam mit mir Ihre Erfolgsaussichten mit dem potenziellen Kostenrisiko abzuwägen.
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Nein, das müssen Sie nicht. Sie dürfen frei wählen, welchen Anwalt Sie mit Ihrer Angelegenheit beauftragen. Die Rechtsschutzversicherung ist Ihnen nach den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages verpflichtet, die Kosten für die Beauftragung eines frei gewählten Anwalts nach dem RVG zu vergüten.
Es kommt allerdings häufig vor, dass Rechtsschutzversicherungen bestimmte Anwälte empfehlen. In den meisten Fällen stecken dahinter sogenannte Rationalisierungsabkommen zwischen den Rechtsschutzversicherungen und den jeweiligen Anwälten. Das bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherung dem jeweiligen Anwalt Fälle vermittelt. Der Anwalt rechnet anschließend für diesen bearbeiteten Fall nicht die volle Summe ab, die er abrechnen könnte, sondern lediglich einen gewissen Teil. So profitiert der Anwalt, indem er eine sichere Quelle für neue Mandate hat, und die Rechtsschutzversicherung, weil sie weniger Honorar bezahlen muss, als sie es bei einer „normalen“ Anwältin ohne Rationalisierungsabkommen müsste.
Muss ich persönlich zu Ihnen nach Regensburg kommen?
Nein, das ist in den meisten Fällen nicht zwingend notwendig. Viele Fälle können ohne Probleme mittels Kontaktes über Telefonate, E-Mails oder Videokonferenzen bearbeitet werden. Bei anderen Fällen empfiehlt sich hingegen eine persönliche Beratung vor Ort.
Muss mein Fall vor Gericht oder ist eine außergerichtliche Lösung möglich?
Meine Beratung und rechtliche Betreuung ist lösungsorientiert. Ich versuche dabei Konflikte zu lösen und nicht zu intensivieren. In einigen Fall bedarf es allerdings auch einer Konfrontation innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, beispielsweise im Rahmen einer Kündigung im Arbeitsverhältnis zur Einhaltung der starren Klageerhebungsfrist oder weil es gilt, ein strategisch-psychologisches Statement zu setzen.
Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Es gibt für jeden Sachverhalt mehrere verschiedene Herangehensweisen in verschiedenen Eskalationsstufen. Ich erörtere gerne mit Ihnen die möglichen Vorgehensweisen in Ihrem Fall.
Was kostet ein Rechtsanwalt?
Anwälte können grundsätzlich nach drei verschiedenen Modellen abrechnen:
- auf Stundenbasis; Sie bezahlen eine vereinbarte Summe pro Arbeitsstunde;
- Pauschalhonorar; Sie bezahlen ein pauschales Honorar für einen bestimmten Fall;
- nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz); Wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, rechnet der Rechtsanwalt nach dem RVG ab. Die Kosten des Anwalts bestimmen sich insofern nach dem „Wert“ des Streites und dem Umfang seiner Tätigkeit. Ich rechne Ihnen das gerne anhand Ihres individuellen Falles vor; sprechen Sie mich einfach darauf an.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung auf meine Anfrage?
Im Normalfall bekommen Sie binnen 1-2 Werktagen eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage.
Werter zukünftiger Mandant, werte zukünftige Mandantin, In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten betreue ich aus Überzeugung ausschließlich Arbeitnehmende. In sozialrechtlichen Verfahren stehe ich Menschen, die in Konflikt mit Behörden stehen oder sich staatlichem Handeln ausgesetzt sehen, zur Seite. Im Zivilrecht betreue ich sämtliche Mitglieder unserer Gesellschaft bei ihren vielfältigen rechtlichen Problemen Ich setze mich bewusst für die ein, die strukturell im Nachteil stehen: Beschäftigte in Kündigungskonflikten, Erwerbsgeminderte gegen Leistungsträger, Menschen, die sich ohne die Inanspruchnahme einer geduldigen, rechtskundigen Person nicht zu helfen wissen. Sie können von mir klare Sprache statt Juristendeutsch und eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation und Ihrer Erfolgsaussichten erwarten; auch wenn Letzteres unbequem sein kann. Insofern verspreche ich, Sie von Beginn der Zusammenarbeit an nach meinem besten Wissen und Gewissen über die Kosten meiner Arbeit und den möglichen Ablauf Ihrer Angelegenheit aufzuklären. Sie dürfen gerne jederzeit unverbindlich und kostenfrei zu mir Kontakt aufnehmen. Der Zeitpunkt, an welchem Kosten für Sie entstehen, wird von mir Ihnen gegenüber direkt benannt. Beste Grüße Lukas Lohmann Rechtsanwalt